| Verbot des Verbrennens Biogener Materialien |
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| Geschrieben von: Herbert Oberhauser, am 01. April 2010 | |
Der Bezirksfeuerwehrverband Lienz möchte mit dieser Aussendung darauf hinweisen, dass lt. Bestimmungen des Landes Tirols und der Republik Österreich im Zeitraum vom 1.5. bis zum 15.9. jeden Jahres das Verbrennen sg. biogener Materialien unzlässig ist. Flächenhaftes Verbrennen von Materialien pflanzlicher Herkunft ist generell verboten. Verboten ist auch das punktuelle Verbrennen dieser Materialien in der Zeit von 1.Mai bis 15.September, in der übrigen Zeit wäre es allerdings auch nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Sollten trotzdem Materialien verbrannt werden müssen (siehe Ausnahmen in der Rechtsgrundlage - bspw. Schädlingsbefall von Schnittgut), so sind folgende Stellen zu informieren, die Gemeinden können Genehmigunen erteilen.
Für das Verbrennen gilt die Verordnung über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen beim Verbrennen im Freien. Die wichtigsten Bestimmungen daraus sind.
Rechtsgrundlage |



