| Der Bezirksfeuerwehrinspektor |
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Der Bezirksfeuerwehrinspektor (kurz "BFI") hat überwachende und Organisatorische Aufgaben auf Ebene des Bezirks-Feuerwehrverbands über. Dem BFI obliegt die Aufsicht der technischen und organisatorischen Angelegenheiten für die Landesregierung, gemeinsam mit dem jeweiligen Landes-Feuerwehrinspektors (LFI). BestellungIm Gegensatz zum Bezirks-Feuerwehrkommdanten wird der Bezirks-Feuerwehrinspektor durch die Landesregierung auf jeweils 5 Jahre bestellt und nicht direkt gewählt. Keinesfalls ist die Funktion mit der eines Kommandanten zu vereinen (egal ob Orts-, Bezirks- oder Landesebene). Zum Bezirks-Feuerwehrinspektor darf darüber hinaus nur eine Person bestellt werden, die mit den Angelegenheiten des Feuerwehr- und Brandschutzwesens vertraut ist und mindestens eine zehnjährige Praxis als Angehöriger der Feuerwehr aufweist. Der BFI ist als Beauftragter der Bezirksverwaltungsbehörde bei allen Amtshandlungen im Rahmen seiner Befugnisse Aufsichtsorgan über die Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren des Bezirks. AufgabenZu den Hauptaufgaben des BFI zählen die Inspizierung von Feuerwehren sowie Überwachung als Beauftragter der Bezirksverwaltungsbehörden. In Katastrophenfällen kann der örtlich zuständige BFI die Leitung der Lösch- und Bergungsarbeiten übernehmen. Als beratender Funktionär obliegt es dem BFI auch bei Sitzungen des Landes- sowie des Bezirks-Feuerwehrauschuss mit beratender Stimmberechtigung teilzunehmen. Weiter Aufgaben des BFI
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